Vorsorge


Entscheiden Sie rechtzeitig über die Art Ihrer Bestattung und legen Sie alle Einzelheiten fest, die für den Trauerfall wichtig sind. Sie entlasten damit sich und Ihre Hinterbliebenen gleichermaßen. Wir beraten Sie gerne und notieren Ihre Wünsche in Form einer Vorsorgeabsprache/Vertrag.

Diese Leistungen übernehmen wir für Sie:

 

Treuhandkonto

Sichern Sie die Bestattungskosten mit der Einlage auf ein Treuhandkonto ab. Ihre eingezahlten Beträge sind vor staatlichem Zugriff (z.B. im Falle der Pflegebedürftigkeit) geschützt, wenn z.B. das Sozialamt Ansprüche erhebt.

Sterbegeldversicherung

Eine gute Möglichkeit zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, damit Ihre Lieben in ihrer Trauer nicht auch noch mit finanziellen Sorgen belastet werden.
Wir arbeiten mit vertrauenswürdigen und günstigen Versicherern zusammen und können Sie auch zu diesem Thema gut beraten.

Woran Sie auch noch denken sollten:

 

Testament und Erbrecht

Setzen Sie frühzeitig ein notarielles Testament bei einem Notar Ihres Vertrauens auf. Er kann Sie umfänglich und rechtsverbindlich dabei beraten – und Sie helfen den Hinterbliebenen damit, Unsicherheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Vollmachten z.B. Bankvollmacht

Denken Sie daran, Ihren Vertrauenspersonen rechtzeitig Vollmachten zu erteilen, denn nur so können sie für Sie tätig werden. So kann z.B. eine Bankvollmacht sinnvoll sein, um alle finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinn zu regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Berücksichtigen Sie bei der Formulierung, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus Gültigkeit hat.

Digitaler Nachlass

Denken Sie bei einem Nachlass nicht nur an die materiellen Werte, sondern auch an Ihre digitalen Daten. Erstellen Sie im Zuge des notariellen Testaments auch eine Auflistung Ihrer sämtlichen Online-Verbindungen mit den entsprechenden Zugangsdaten und Passwörtern und lassen Sie diese vom Notar sicher hinterlegen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Hinterbliebenen Zugriff auf alle wichtigen Daten bekommen.

Patientenverfügung

Legen Sie selbst fest, in welchem Umfang Sie ärztliche Betreuung wünschen und wer im Ernstfall berechtigt ist, in Ihrem Sinne zu entscheiden, wenn Sie das durch Krankheit oder Unfall nicht mehr können. Ihr Hausarzt hilft Ihnen, hier die beste Lösung zu finden.

Es liegt in diesem Vergänglichkeitsgedanken, der wohl jeden in der letzten Jahresstunde erfasst,
etwas Ungeheures, wovor unsere Seele erschrickt.
Theodor Storm (1817 – 1888)